Fall 2021-096N

Rassistische Äusserungen beim Anstehen an der Kasse

Aargau

Verfahrensgeschichte
2021 2021-096N Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt Rasse;
Ethnie;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden;
Schwarze Personen / PoC;
Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus;
Rassismus (Nationalität / Herkunft);
Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Der Beschuldigte äusserte sich beim Anstehen an der Kasse rassistisch gegenüber verschiedenen ethnischen Gruppen. Er sprach laut und gut verständlich und in Anwesenheit von mindestens 5 bis 6 Personen indem er den Holocaust befürwortete und dasselbe dem «Drecksnegerpack» wünschte. Ausserdem war er froh darüber, «dass das Corona-Virus mehrere Millionen Chinesen getötet hat, man könnte auch noch mehr umlassen.».
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Der Beschuldigte äusserte sich beim Anstehen an der Kasse wie folgt rassistisch gegenüber verschiedenen ethnischen Gruppen, sprach laut und gut verständlich und in Anwesenheit von mindestens 5 bis 6 Personen, wobei er von seinen Worten überzeugt wirkte:
«Drecks-Negerpack, Negerpack, Judenpack, Drecksjuden, Scheiss-Chinesen. Wir haben schon 7 Millionen Juden vergast, wir können auch noch 6 Millionen Neger vergasen. Ich befürworte den Holocaust. Wenn ich könnte, würde ich selber auch mitmachen. Man sollte das Drecksnegerpack erschiessen. die braucht man nicht. Ich bin froh, dass das Corona-Virus mehrere Millionen Chinesen getötet hat, man könnte auch noch mehr umlassen. Dieses Scheiss-Negerpack hat hier nichts zu suchen. Ich bin stolz auf das was meine Vorfahren mit den Juden gemacht haben. Ich wünschte, ich hätte dabei sein können. Dieses Drecksnegerpack sollte man ausrotten und erschiessen, ich wünschte ich könnte noch dabei helfen.».

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 80.00 verurteilt, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.
Er wird ausserdem zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt.