Fall 2022-019N

Antisemitische Beschimpfungen in der Nachbarschaft

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2022 2022-019N Die Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt Ethnie;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Nachbarschaft
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Die Beschuldigte hat vor dem Mehrfamilienhaus ihr Auto mit laufendem Motor abgestellt. Als die Nachbarn sie baten, den Motor auszuschalten, beschimpfte die Beschuldigte sie mit antisemitischen Äusserungen.
Die Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Ein Ehepaar bat die beschuldigte Person (Nachbarin), den laufenden Motor des Autos welches vor dem Mehrfamilienhaus abgestellt war, auszuschalten. Das Auto war direkt unter dem Balkon des Ehepaars abgestellt und die Abgase drangen auf den Balkon des Ehepaars. In der Folge kam es zwischen den Parteien zu einem Wortgefecht, in dessen Verlauf die Beschuldigte das Ehepaar rassistisch als «Scheiss Judenpack» beschimpfte.

Entscheid

Die Beschuldigte wird der Beschimpfung (Art. 177 StGB) sowie der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen.
Die Beschuldigte wird verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 15 Tagessätzen von je CHF 30.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren. Sie wird zudem zu einer Busse von CHF 150.00 verurteilt.