Fall 2022-040N
Schwyz
Verfahrensgeschichte | ||
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2022 | 2022-040N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sistiert das Strafverfahren wegen Diskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Täter unbekannt |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Angaben zum Sachverhalt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sistiert das Strafverfahren wegen Diskriminierung durch Herabsetzung aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB), weil die Täterschaft bislang nicht ermittelt werden konnte.
Keine Angaben zum Sachverhalt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sistiert das Strafverfahren wegen Diskriminierung durch Herabsetzung aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB), weil die Täterschaft bislang nicht ermittelt werden konnte.