Fall 2022-040N

Keine Angaben zum Sachverhalt

Schwyz

Verfahrensgeschichte
2022 2022-040N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sistiert das Strafverfahren wegen Diskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Täter unbekannt
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Keine Angaben zum Sachverhalt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sistiert das Strafverfahren wegen Diskriminierung durch Herabsetzung aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB), weil die Täterschaft bislang nicht ermittelt werden konnte.

Sachverhalt

Keine Angaben zum Sachverhalt.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sistiert das Strafverfahren wegen Diskriminierung durch Herabsetzung aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB), weil die Täterschaft bislang nicht ermittelt werden konnte.