Fall 2022-115N

Rassistische Beschimpfung und Tätlichkeit am Bahnhof

Thurgau

Verfahrensgeschichte
2022 2022-115N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten u.a. im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Der Beschuldigte beschimpfte A. und B. am Bahnhof rassistisch. Zudem schüttete er A. Whisky ins Gesicht.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig u.a. der Diskriminierung durch Herabsetzung, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB).

Sachverhalt

Der Beschuldigte trat am Bahnhof am Ticketautomaten zu A. und B., und bot A. ein Getränk an, was eine Diskussion auslöste. Im Verlauf des Gesprächs betitelte der Beschuldigte A. und B. als «huerä Dräcksneger».
Anlässlich derselben Aktion schüttete er A. überdies Whisky ins Gesicht.

Rechtliche Erwägungen

Mit seinen Äusserungen tat der Beschuldigte seinen allgemeinen Unmut gegenüber Personen anderer «Rassen» kund. Er nahm zumindest in Kauf, dass die Äusserungen auf dem Perron des Gleises 1 am Bahnhof von einem weiteren Personenkreis, den et nicht bestimmen konnte, wahrgenommen wird.
Indem er A. Whisky ins Gesicht schüttete, wusste er, dass er dadurch das allgemein übliche und gesellschaftliche Mass einer physischen Einwirkung auf einen Menschen überschritt.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig der Diskriminierung durch Herabsetzung, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB), sowie der Tätlichkeit (art. 126 Abs. 1 StGB).
Der beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 80.00, bedingt erlassen bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie mit einer Busse von CHF 400.00.