Fall 2023-004N

Antisemitischer Kommentar auf YouTube

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2023 2023-004N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung schuldig.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Ethnie;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte hat einen antisemitischen Kommentar auf YouTube geteilt und dadurch Personen jüdischen Glaubens in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung schuldig.

Sachverhalt

Der Beschuldigte hat, unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «ellA neduJ etlloS naM nesagreV» - umgekehrt «Alle Juden sollte man vergasen» - unter einem YouTube-Beitrag öffentlich, d.h. für alle Personen sichtbar, gepostet.

Rechtliche Erwägungen

Indem der Beschuldigte den fraglichen Kommentar gepostet hat, hat er Personen jüdischen Glaubens in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herabgesetzt.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen von je CHF 30.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren. Er wird zusätzlich zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt.