Caso 2020-033N

«Hitlergruss» und «Heil Hitler» aus dem Autofenster

Zurigo

Cronistoria della procedura
2020 2020-033N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private;
Ignoti
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Parole;
Gesti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Antisemitismo;
Estremismo di destra

Sintesi

Aus einem vorbeifahrenden Personenwagen hat ein unbekannter Täter den Geschädigten und weitere Personen jüdischen Glaubens beschimpft, indem er seine Arme zum «Hitlergruss» aus dem Fenster gestreckt und «Heil Hitler» gerufen habe. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme, weil die Täter unbekannt sind.

In fatto

Aus einem vorbeifahrenden Personenwagen hat ein unbekannter Täter den Geschädigten und weitere Personen jüdischen Glaubens beschimpft. Konkret sollen der unbekannte Täter (als Beifahrer hinten rechts) sowie der Beifahrer vorne rechts ihre Arme zum «Hitlergruss» aus dem Fenster gestreckt und «Heil Hitler» gerufen haben.

In diritto

Von den beiden Täter konnte nur einer identifiziert werden. Er ist minderjährig und wird von der kantonalen Jugendanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Betreffend die andere Person hat die zuständige Strafverfolgungsbehörde eine Nichtanhandnahme verfügt.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.