Caso 2022-018N

Antichinesiche Beschimpfungen

Friburgo

Cronistoria della procedura
2022 2022-018N Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Parole;
Vie di fatto
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Der Beschuldigte beschimpfte einen Mann mit antichinesischen Parolen und teilte mehrfach mit, dass dieser nicht «hierher» gehöre. Diese Äusserungen werden von Drittpersonen wahrgenommen, da er lautstark und ununterbrochen herumschrie. Ausserdem verpasste der Beschuldigte derselben Person einen Faustschlag gegen das Gesicht.
Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig gesprochen.

In fatto

Der Beschuldigte hat einen Mann mit den Worten «Drecks-Chinese», «Dreckrasse», «Chrüppuhund» und «Riisfrässer» beschimpft. Weiter hat er mehrfach mitgeteilt, dass der Geschädigte nicht «hierher» gehöre. Diese Äusserungen wurden auf einem öffentlichen, in dieser Jahreszeit viel besuchten Parkplatz geäussert und wurden von Drittpersonen wahrgenommen, da der Beschuldigte lautstark und ununterbrochen herumschrie. Ausserdem hat er derselben Person einen Faustschlag gegen das Gesicht verpasst.

Decisione

Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis StGB und der Tätlichkeiten schuldig gesprochen. Er wird zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, wobei der bedingte Strafvollzug mit einer Probezeit von 2 Jahren gewährt wird. Der Beschuldigte wird ausserdem zu einer Busse von CHF 1300.00 verurteilt.