Caso 1996-009N

Sachverhalt ist nicht bekannt

Berna

Cronistoria della procedura
1996 1996-009N 1. Instanz spricht den ersten Angeklagten wegen Rassendiskriminierung frei und verurteilt den zweiten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Nessuna indicazione sull'autore
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Nessuna indicazione sui mezzi utilizzati
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Keine Sachverhaltsangaben

Decisione

Der Erste Angeklagte wird vom Vorwurf der Rassendiskriminierung zwar freigesprochen, wird aber wegen Verleumdung und Beschimpfung zu 6 Wochen Haft bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren und zur Zahlung einer Genugtuung an mehrere Geschädigte von insgesamt CHF 2'600.00 verurteilt. Der zweite Angeklagte wird wegen Rassendiskriminierung und Beschimpfung zu 4 Wochen Haft bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren und zur Zahlung einer Genugtuung an mehrere Geschädigte von insgesamt CHF 1'300.00 verurteilt.