Caso 2003-013N

Aussage in Internet- Chat «Solange wir den Juden nicht ausgerottet haben, haben wir den Krieg verloren»

Argovia

Cronistoria della procedura
2003 2003-013N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Nessuna indicazione sull'autore
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Parole;
Scritti
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Der Beschuldigte hatte im Rahmen eines Internet - Chats unter einem Pseudonym folgende Aussage gemacht: «Solange wir den Juden nicht ausgerottet haben, haben wir den Krieg verloren.» Aufgrund dieser Äusserung wurde er der Rassendiskriminierung angezeigt.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde bejahte die öffentliche Verbreitung von rassistischen Ideologien gemäss Art. 261bis Abs. 2 StGB. Rechtliche Erwägungen dazu enthält der vorliegende Entscheid keine.

Der Angeschuldigte wurde wegen Rassendiskriminierung zu einer Busse von Fr. 200.-, bei einer Probezeit von einem Jahr, verurteilt.

Decisione

Der beschuldigte wird zu einer Busse von Fr. 200.- verurteilt. Im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse innert einem Monat soll diese in sechs Tage Haft umgewandelt werden. Die Probezeit zur Löschung des Strafregistereintrages wird auf ein Jahr festgesetzt.