Caso 2015-079N
Zurigo
Cronistoria della procedura | ||
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2015 | 2015-079N | Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 2 StGB) schuldig gesprochen. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Propagazione di un'ideologia (2° comma) |
Oggetto della protezione | Razza; Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei; Musulmani; Appartenenti ad altre comunità religiose |
Mezzi utilizzati | Documenti sonori / immagini; Propagazione di materiale razzista |
Contesto sociale | Internet (senza social media) |
Ideologia | Antisemitismo; Revisionismo; Estremismo di destra |
Der Beschuldigte betrieb einen Onlineshop, in dem er insbesondere rassistische Tonträger öffentlich zum Verkauf anbot. 10 verschiedene Tonträger, die er an einen Kunden in Deutschland sandte, wurden vom Zollamt zurückbehalten und von den deutschen Behörden beschlagnahmt. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 2 StGB) schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte betrieb einen Onlineshop, in welchem er insbesondere Tonträger zum öffentlich zum Verkauf anbot. 10 verschiedene rassistische Tonträger, die er an er an einen Kunden in Deutschland sandte, wurden vom Zollamt zurückbehalten und von den deutschen Behörden beschlagnahmt. Der Beschuldigte nahm bei diesen Handlungen in Kauf, dass einzelne Liedertexte dieser Tonträger auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer «Rasse», «Ethnie» oder Religion gerichtet sind.
Sie enthielten Textstücke, wie: «(Ich habe) kein Erbarmen mit dem Christenpack / Mein Schwert ist ihr Verderben, heut ist Vergeltungstag / Ein Freund steht vor mir und fällt - gebrochen tot / Im rasenden Zorn färb ich mein Schwert mit Christenblut rot», «Der notwendige Kampf / Gegen die jüdisch-bolschewistische Pest / Wird gnadenlos geführt», «Aus deinem dreckigen Lügenmaul / Ersinnter Mythos vom Holocaust», «Heil dir magisches, mächtiges Flammenumlohtes Swastika! Sieg Heil», «Wir sind des Führers aufgehende Saat! / Mit Stolz hissen wir wieder die Blutfahne / Schwarz - Weiss – Rot / Des Banners flammendes Sonnenrad / Bringt den verfluchten Zionisten / Christen, Muslime Pest und Tod».
Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 2 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend CHF 9’600.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 2’00.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen. Mehrere Gegenstände, unter anderem CDs mit rechtsextremem Inhalt sowie Festplatten, werden vernichtet. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 1’900.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.