Caso 2017-044N

Betreiben von Webseiten mit antisemitischen Inhalten

Zurigo

Cronistoria della procedura
2017 2017-044N Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigte. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie);
Propagazione di un'ideologia (2° comma);
Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico)
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte betrieb drei Webseiten, auf denen er weltweit und für alle Internetnutzenden einsehbar zahlreiche antisemitische Inhalte verbreitete. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen.

In fatto

Der Beschuldigte betrieb drei Webseiten, auf denen er weltweit und für alle Internetnutzenden einsehbar zahlreiche antisemitische Inhalte verbreitete. Auf den entsprechenden Seiten fanden sich namentlich etwa folgende Aussagen: Die Juden seien «Verbrecher des Satans». Beim Judentum handle es sich um die «perverseste Teufelssekte der Welt». Juden seien «Parasiten der Christen». Weiter fanden sich auf den erwähnten Webseiten - inhaltlich wenig zusammenhängend - zahlreiche antisemitische Zitate von Adolf Hitler, Benito Mussolini, Joseph Goebbels und anderen Repräsentanten nationalsozialistischer Propaganda.

Decisione

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigte. Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 75.00, ausmachend CHF 6’300.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 1’200.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 12 Tagen. Mehrere Gegenstände werden eingezogen und vernichtet. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 3’560.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.