Caso 2017-045N

Facebook-Post gegen Afrikaner und Araber

Zurigo

Cronistoria della procedura
2017 2017-045N Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigte. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza;
Etnia
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico);
Fattispecie soggettiva
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC;
Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Der Beschuldigte postete auf Facebook einen öffentlich einsehbaren und für alle User öffentlich zugänglichen Beitrag gegen Menschen afrikanischer und arabischer Herkunft. Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.

In fatto

Der Beschuldigte postete auf Facebook die öffentlich einsehbare und für alle User öffentlich zugängliche Frage, wann endlich «Westeuropa von Arabern und Afris gesäubert» werde. Weiter führte er an, dass diese Menschen alle aus bestehenden Lagern «abgehauen» seien oder kommen würden, um «abzusahnen, was unsere Vorfahren aufgebaut» hätten.

Decisione

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigte. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 40.00, ausmachend CHF 4’000.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe im Umfang von 50 Tagessätzen wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 1’632.80 werden dem Beschuldigten auferlegt.