Caso 2023-004N

Antisemitischer Kommentar auf YouTube

Basilea Campagna

Cronistoria della procedura
2023 2023-004N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung schuldig.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte hat einen antisemitischen Kommentar auf YouTube geteilt und dadurch Personen jüdischen Glaubens in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung schuldig.

In fatto

Der Beschuldigte hat, unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «ellA neduJ etlloS naM nesagreV» - umgekehrt «Alle Juden sollte man vergasen» - unter einem YouTube-Beitrag öffentlich, d.h. für alle Personen sichtbar, gepostet.

In diritto

Indem der Beschuldigte den fraglichen Kommentar gepostet hat, hat er Personen jüdischen Glaubens in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herabgesetzt.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen von je CHF 30.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren. Er wird zusätzlich zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt.