Caso 2023-004N
Basilea Campagna
Cronistoria della procedura | ||
---|---|---|
2023 | 2023-004N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung schuldig. |
Criteri di ricerca giuridici | |
---|---|
Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | Etnia; Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
---|---|
Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti |
Contesto sociale | Reti sociali |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Beschuldigte hat einen antisemitischen Kommentar auf YouTube geteilt und dadurch Personen jüdischen Glaubens in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung schuldig.
Der Beschuldigte hat, unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «ellA neduJ etlloS naM nesagreV» - umgekehrt «Alle Juden sollte man vergasen» - unter einem YouTube-Beitrag öffentlich, d.h. für alle Personen sichtbar, gepostet.
Indem der Beschuldigte den fraglichen Kommentar gepostet hat, hat er Personen jüdischen Glaubens in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herabgesetzt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen von je CHF 30.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren. Er wird zusätzlich zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt.