Caso 2023-047N
San Gallo
Cronistoria della procedura | ||
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2023 | 2023-047N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Strafverfahrens. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Nessuna indicazione sulla vittima |
Mezzi utilizzati | Scritti |
Contesto sociale | Media (Internet incl.) |
Ideologia | Nessuna indicazione sull'ideologia |
Der Chefredaktor eines Online-Portals X. hat einen Beitrag veröffentlicht mit dem Titel «Bündner Justizkommission führt Verfahren gegen beschuldigten Richter – Absetzung aber frühestens im Februar 2023». Unter diesem Beitrag wurde von der beschuldigten Person gleichentags ein Kommentar mit rassistischem Inhalt veröffentlicht.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Strafverfahrens.
Der Chefredaktor eines Online-Portals X. hat einen Beitrag veröffentlicht mit dem Titel «Bündner Justizkommission führt Verfahren gegen beschuldigten Richter – Absetzung aber frühestens im Februar 2023». Unter diesem Beitrag wurde von der beschuldigten Person gleichentags ein Kommentar mit folgendem Inhalt veröffentlicht:
«Ein Secondo halt, wo seine Familie herkommt ist Vergewaltigung keine grosse Sache. Und im übrigen ein sehr arroganter «Grosskotz», das wissen die Leute die ihn kennen. Schade das die richtigen Bündner jetzt auch in schlechte Licht gerückt werden.».
Der fragliche Kommentar wurde kurze Zeit später von der Webseite gelöscht mit der Bemerkung «Kommentar wegen unlauterer Äusserung gelöscht».
Der Beschuldigte erklärt dezidiert, den Kommentar auf keinen Fall freigeschaltet zu haben. Der Chefredaktor erinnere sich aber gut daran, den Kommentar umgehend nach Kenntnisnahme persönlich gelöscht zu haben, nachdem er einen telefonischen Hinweis bekommen hätte. Das Gegenteil kann ihm nicht bewiesen werden und aufgrund der nicht vorhandenen Logdaten ergeben sich keine weiteren Ermittlungsansätze.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Strafverfahrens.