Fall 1998-023N

Beschimpfung einer Nachbarin mit «Mohrenkopf» und «Schwarzer Sauhund»

Aargau

Verfahrensgeschichte
1998 1998-023N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Nachbarschaft
Ideologie Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Der Beschuldigte bezeichnete eine Mitmieterin in einem Mehrfamilienhaus als «Mohrenkopf» und «schwarzen Sauhund». Er wird zu einer Busse von Fr. 300.-- verurteilt.

Entscheid

Verurteilung zu einer Busse von Fr. 300.--.