Fall 2005-010N
Graubünden
Verfahrensgeschichte | ||
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2005 | 2005-010N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Kollektive Akteure |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Wort |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte; Freizeit / Sport |
Ideologie | Rechtsextremismus |
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren wegen Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB ein. Die Strafuntersuchung wegen Auskunftsverweigerung gemäss Art. 26 StPO wird eingestellt und abgetreten.