Fall 2005-043N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2005 | 2005-043N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Täter unbekannt |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Beschuldigte machte sich der Rassendiskriminierung schuldig indem er CDs mit rassendiskriminierenden Musiktexten importierte.
Der Beschuldigte wird wegen Verstoss gegen 261bis StGB zu einer Busse von 600.00 CHF verurteilt. Ausserdem hat er eine Gebühr von 120 CHF zu tragen. Die sichergestellten Musik CD's werden gemäss Art. 58 StGB zur Vernichtung eingezogen.