Fall 2005-046N

Der Sachverhalt ist unbekannt

Bern

Verfahrensgeschichte
2005 2005-046N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Beschuldigte machte sich der Rassendiskriminierung auf der Zugstrecke Basel-Bern schuldig, wobei der Sachverhalt dem Urteil nicht zu entnehmen ist.

Entscheid

Der Beschuldigte wird wegen Verstoss gegen 261bis StGB zu einer Busse von 400.00 CHF verurteilt. Ausserdem hat er eine Gebühr von 100 CHF zu tragen.