Fall 2005-046N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2005 | 2005-046N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Beschuldigte machte sich der Rassendiskriminierung auf der Zugstrecke Basel-Bern schuldig, wobei der Sachverhalt dem Urteil nicht zu entnehmen ist.
Der Beschuldigte wird wegen Verstoss gegen 261bis StGB zu einer Busse von 400.00 CHF verurteilt. Ausserdem hat er eine Gebühr von 100 CHF zu tragen.