Fall 2007-055N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2007 | 2007-055N | Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Das Urteil enthält keine Angaben zum Sachverhalt und keine rechtlichen Erwägungen.
Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je CHF 30.-, insgesamt CHF 900.-, und zu einer Busse von CHF 150.-.
Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je CHF 30.-, insgesamt CHF 900.-, und zu einer Busse von CHF 150.-.