Fall 2007-055N

Rassendiskriminierung, Sachbeschädigung und Gewalt und Drohung gegen Beamte

Bern

Verfahrensgeschichte
2007 2007-055N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Das Urteil enthält keine Angaben zum Sachverhalt und keine rechtlichen Erwägungen.

Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je CHF 30.-, insgesamt CHF 900.-, und zu einer Busse von CHF 150.-.

Entscheid

Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je CHF 30.-, insgesamt CHF 900.-, und zu einer Busse von CHF 150.-.