Fall 2008-049N

Aufruf zu Hass gegen Juden

Aargau

Verfahrensgeschichte
2008 2008-049N Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz 1. kantonale Instanz
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1)
Schutzobjekt Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Neben verschiedenen Verstössen gegen das Strafrecht (Hausfriedensbruch, sexuelle Belästigung, Sachbeschädigung etc.) rief der Angeklagte ausserdem öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung auf: Er beschimpfe Polizisten mit den Worten "verdammte Hampelmänner", "Leuchtdildos", "Möchtegern-Polizisten", "Helden", "Juden", "Nazi-patrouille", "Halbschlaue", "Arschlöcher" sowie "Hurensöhne". Zusätzlich schrie der Angeklagte mehrmals lautstark die Sätze: „Sau Jude, söle alli vergast werde!", Verdammti Jude, söt mer alli zTod schlo!", "Ich be en Rassescht!"

Entscheid

Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung gemäss 261bis Abs. 1 StGB schuldig gesprochen. Der Angeklagte wird für dieses Vergehen in Verbindung mit den anderen von ihm begangenen Verstössen, als Zusatzstrafe zum Urteil der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau, zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und einer Busse von Fr. 500 ersatzweise 17 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt.