Fall 2009-026N

Keine Angaben zum Sachverhalt

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2009 2009-026N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Keine Angaben zum Sachverhalt

Entscheid

Der Angeklagte wird wegen Rassendiskriminierung etc. für schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je CHF 90 sowie zu einer Busse von CHF 500 verurteilt.