Fall 2009-026N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2009 | 2009-026N | Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Angaben zum Sachverhalt
Der Angeklagte wird wegen Rassendiskriminierung etc. für schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je CHF 90 sowie zu einer Busse von CHF 500 verurteilt.