Fall 2009-027N
Graubünden
Verfahrensgeschichte | ||
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2009 | 2009-027N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1); Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Internet (ohne Soziale Medien) |
Ideologie | Rechtsextremismus |
Der Angeklagte hat auf der Homepage einer rechtsextremen Organisation mehrere antisemitische Beiträge gesetzt. Er ist ehemaliges Mitglied dieser Organisation. Die Eintragungen lauten wie folgt:
- Der Holocaust wird als die grösste Propagandalüge in die Geschichte eingehen.
-Die einzige Lösung ist und bleibt Israel und die jüdische Weltbevölkerung zu vernichten.
-Es ist wirklich schon erschreckend, wie sich die Lüge von vergasten Juden in schrecklichen Arbeitslagern schon in die Köpfe von so manschen nationalen Bürgern eingeschlichen hat.
-Israel und Juden haben kein Existenzrecht!
-Wenn nun mal das Brennholz ausgeht, können wir ja mal versuchen, ob Juden wirklich so gut brennen wie es uns erzählt wird.
-Gaskammern sind Phantasien der Nachkriegszeit.
Der Angeklagte gab zu, noch weitere Eintragungen gemacht zu haben. Er ist aber schliesslich aus der Organisation ausgetreten.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sprach den Angeklagten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 80.-.