Fall 2009-027N

Antisemitische Beiträge auf einer Internetseite

Graubünden

Verfahrensgeschichte
2009 2009-027N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Angeklagte hat auf der Homepage einer rechtsextremen Organisation mehrere antisemitische Beiträge gesetzt. Er ist ehemaliges Mitglied dieser Organisation. Die Eintragungen lauten wie folgt:
- Der Holocaust wird als die grösste Propagandalüge in die Geschichte eingehen.
-Die einzige Lösung ist und bleibt Israel und die jüdische Weltbevölkerung zu vernichten.
-Es ist wirklich schon erschreckend, wie sich die Lüge von vergasten Juden in schrecklichen Arbeitslagern schon in die Köpfe von so manschen nationalen Bürgern eingeschlichen hat.
-Israel und Juden haben kein Existenzrecht!
-Wenn nun mal das Brennholz ausgeht, können wir ja mal versuchen, ob Juden wirklich so gut brennen wie es uns erzählt wird.
-Gaskammern sind Phantasien der Nachkriegszeit.

Der Angeklagte gab zu, noch weitere Eintragungen gemacht zu haben. Er ist aber schliesslich aus der Organisation ausgetreten.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde sprach den Angeklagten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 80.-.