Fall 2012-016N

Keine Angaben zum Sachverhalt

Bern

Verfahrensgeschichte
2012 2012-016N Die 1. Instanz spricht den Beschuldigten frei.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz 1. kantonale Instanz
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.

Entscheid

Die 1. Instanz spricht den Beschuldigten u.a. von den Anschuldigungen der Rassendiskriminierung frei.