Fall 2012-017N

«Sieg heil»-Schreie und «Hitlergruss» in Restaurants

Wallis

Verfahrensgeschichte
2012 2012-017N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Wort;
Gesten / Gebärden
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte;
Freizeit / Sport
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte schrie vor den Gästen mehrerer Restaurants mehrmals «Sieg heil» und machte dazu den «Hitlergruss». Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten u.a. wegen mehrfacher Rassendiskriminierung.

Sachverhalt

Der Beschuldigte schrie vor den Gästen mehrerer Restaurants mehrmals «Sieg heil» und machte dazu den «Hitlergruss».

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten u.a. wegen mehrfacher Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 100.00.