Fall 2013-013N

Rassistische Kommentare auf Youtube

Zürich

Verfahrensgeschichte
2013 2013-013N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Organisation von Propagandaaktionen (Abs. 3)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien;
Mehrheitsangehörige / Weisse / Christen;
Weitere Opfergruppe
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Beschuldigte veröffentlichte auf der Plattform Youtube rassistische Kommentare, die eine unüberschaubare Anzahl von Personen lesen konnte. Auszüge aus den Kommentaren (sic):

  • „[…] ihr Serben seid Muschis ihr Hurensöhne […], ihr seid halt nur Slawen einen Dreck wert niemand kann euch leiden! […]“
  • „[…] Diese Drecks Slawen muss man verbrennen!!!!!!!“
  • „[…] und euere angela ferkel ihr seht doch alle wie schweine aus mistgeburten ey scheiss deutsche fick auf eher verkacktes drecks land!!!“
  • „[…] serbs […] u are loosers looks like pigs […]“
  • “[…] Ich sag ihr seid jetzt schlimmer als die juden ihr heuchler […] wenn hitler das sehen würde würd er sic him grab drehen.”
  • „[…] sauerkrautköpfe! heute seid ihr die juden geworden nein sogar noch schlimmer man nimmt euch ja nirgendwo mehr ernst ihr loosers!“
„schweiss deutsche […]! Geht nach hause und lutscht eurem vaterland den sauerkrautschwanz […]!!!“

Entscheid

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten mit einer Strafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 80.00, wovon 1 Tagessatz durch Haft erstanden ist. Die Geldstrafe ist zu bezahlen.