Fall 2013-018N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2013 | 2013-018N | Die Jugendanwaltschaft verurteilt die beschuldigte Person. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen; Jugendliche |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Soziale Medien |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Die Beschuldigte Person publizierte auf der Facebook-Seite „Freundschaft Schweiz-Israel“ einen Text mit rassistischem Inhalt.
Die Jugendanwaltschaft bestraft die Beschuldigte Person mit einer bedingten persönlichen Leistung von 4 Tagen. Die Probezeit beträgt 9 Monate mit Begleitperson.