Fall 2013-019N

«Lieber 10 N**** als 1 Kosovo-Albaner»

Obwalden

Verfahrensgeschichte
2013 2013-019N Die Staatsanwaltschaft verurteilt die beschuldigte Person.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Die Beschuldigte Person hat sich öffentlich gegen Kosovo-Albaner mit den Worten „huere Dräckspack“, „Gönd hei!“, „Mir wend eu nümme gseh“, „Gönd dört ane“, „ich mag die Grinde nümme gseh“ und „lieber 10 Neger als 1 Kosovo-Albaner“ geäussert. Gemäss Staatsanwaltschaft stellt dies eine Verletzung der Menschenwürde im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB dar.

Entscheid

Die Staatsanwaltschaft bestraft die beschuldigte Person mit einer bedingten Geldstrafe von 7 Tagessätzen à CHF 100.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich wird eine Busse von CHF 500.00 ausgesprochen.