Fall 2015-057N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: «Ich könnte alle JUDEN töten aber ich habe einige am LEBEN gelassen um Euch zu zeigen, wieso ich sie GETÖTET HABE, Adolf Hitler»

Zürich

Verfahrensgeschichte
2015 2015-057N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar gepostet.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde hat der Beschuldigte dadurch öffentlich durch Schrift Juden wegen ihrer Rasse, beziehungsweise ihrer Religion, in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt, was nach Art. 261bis StGB strafbar ist.

Sachverhalt

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, bewusst und gewollt die Kopie eines Beitrages mit dem Inhalt: „Ich könnte alle JUDEN töten aber ich habe einige am LEBEN gelassen um Euch zu zeigen, wieso ich sie GETÖTET HABE, Adolf Hitler“.

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 110.00, bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren, verurteilt. Ausserdem wird er mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft, an deren Stelle bei Nichtbezahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen tritt. Im Übrigen werden ihm die Verfahrenskosten auferlegt.