Fall 2015-073N
Solothurn
Verfahrensgeschichte | ||
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2015 | 2015-073N | Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1); Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | Rasse; Religion |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation; Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Soziale Medien |
Ideologie | Antisemitismus |
Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» rassistischen Beitrag zusammen mit einem Bild. Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt.
Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» folgenden Beitrag zusammen mit einem Bild von Adolf Hitler: «ICH KÖNNTE ALLE JUDEN TÖTEN ABER ICH HABE EINIGE AM LEBEN GELASSEN UM EUCH ZU ZEIGEN WIESO ICH SIE GETÖTET HABE, Adolf Hitler».
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'500.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 400.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.