Fall 2017-019N

Antisemitische Äusserungen auf Facebook

Zürich

Verfahrensgeschichte
2017 2017-019N Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Beschuldigte.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte machte auf Facebook antisemitische Äusserunge.

Sachverhalt

Der Beschuldigte machte auf Facebook folgende Äusserungen: «von wegen 'Reinlichkeit' ... und eine unerträgliche 'Duft' in der Luft - mit anderen Worten ungepflegt und 'unreinlich'..." und "... darum wundert es mich nicht das 'ihr unbeliebt seid und nirgends willkommen - ich verurteile jede Art von Gewalt - und ihr macht dies noch im Namen Christi - wie erbärmlich seid ihr doch! Ich verachte euch abgrundtief…» .

Entscheid

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB), schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend CHF 2'100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.