Fall 2018-032N

Schild «Wir müssen draussen bleiben! »

Aargau

Verfahrensgeschichte
2018 2018-032N
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Täter unbekannt
Opfergruppen Muslime
Tatmittel Schrift;
Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Nachbarschaft
Ideologie Muslimfeindlichkeit

Kurzfassung

An der Eingangstür des Beschwerdeführers wurde kurzzeitig ein islamfeindliches Schild angebracht.

Sachverhalt

An der Haustüre des Klägers worden für kurze Zeit ein Schild angebracht sei, auf welchem ein muslimisch gekleideter Mann mit einer Gebetskappe und eine Frau in einer Burka abgebildet gewesen seien. Daneben seien folgende Worte gestanden: "Wir müssen draussen bleiben!". Dieses Schild sei im Stil eines «Hunde verboten»-Schildes aufgemacht gewesen.

Entscheid


Wegen des Beweismangels stellt die zuständige Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ein.