Fall 2020-025N

Fremdenfeindliche Beiträge in einer geschlossenen, relativ kleinen Facebook-Gruppe (c)

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2020 2020-025N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes);
Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Beschuldigte hat in der von X gegründeten Facebook-Gruppe Y mehrere, teilweise fremdenfeindliche Beiträge eingestellt. Da es sich jedoch um eine geschlossene, relativ kleine Facebook-Gruppe gehandelt hat, fehle es am Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit, sodass das vorliegende Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung einzustellen sei.

Sachverhalt

-

Rechtliche Erwägungen

-

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.