Fall 2021-028N
Basel-Landschaft
Verfahrensgeschichte | ||
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2021 | 2021-028N | Der Beschuldigte wird der mehrfachen Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass schuldig erklärt. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | Rasse; Religion |
Spezialfragen zum Tatbestand | Öffentlichkeit |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Internet (ohne Soziale Medien) |
Ideologie | Antisemitismus |
Der Beschuldigte hat sich dreimal ab seinem Domizil via Internet an der öffentlich über Zoom abgehaltenen online Präsentation der Universität Basel, bezüglich des Studienfachs «Jüdische Studien» eingeloggt und dabei öffentlich über seinen Bildschirm Videos mit Szenen aus Nazi-Deutschland (Aufmarsche, SS-Paraden und Hitler-Reden) visualisiert und mit Marschmusik oder Volksliedern dieser Zeit (z.B. «Erika») unterlegt, ein in der NS-Propaganda berühmtes und häufig verwendetes Lied. Begleitend dazu visualisierte er dabei die Bildunterschrift «The Holocaust was a lie» ein.
Obschon der Professor jedes Mal umgehend erst den Ton des Beschuldigten wegschaltete und dann den Teilnehmer aus dem Meeting entfernte agierte der Beschuldigte erneut und insgesamt dreimalig, wobei er die Pseudonyme Tom, Ba und Aron Rosenberg benutzte.
An der öffentlich abgehaltenen Präsentation nahmen zeitgleich bis zu 12 Personen teil. Der Beschuldigte hat somit verbotenerweise öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind und dabei den Völkermord geleugnet.
Der Beschuldigte hat via Internet an der öffentlich über Zoom abgehaltenen online Präsentation der Universität Basel, bezüglich des Studienfachs «Jüdische Studien» eingeloggt und dabei öffentlich über seinen Bildschirm Videos mit Szenen aus Nazi-Deutschland (Aufmarsche, SS-Paraden und Hitler-Reden) visualisiert und mit Marschmusik oder Volksliedern dieser Zeit (z.B. «Erika») unterlegt, ein in der NS-Propaganda berühmtes und haufig verwendetes Lied. Begleitend dazu visualisierte er dabei die Bildunterschrift «The Holocaust was a lie» ein.
Der Beschuldigte wird der mehrfachen Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass schuldig erklärt und verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 30 Tagessatzen à CHF 30.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie und zu einer Busse von CHF 400.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse betragt die Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage.
in Anwendung von Art. 261bis StGB, Art. 34 Abs. 1 und 2 StGB, Art. 42 Abs. 1 und 4 StGB, Art. 44 Abs. 1 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB und Art. 106 StGB