Fall 1998-043N
Luzern
| Verfahrensgeschichte | ||
|---|---|---|
| 1998 | 1998-043N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
| Juristische Suchbegriffe | |
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| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
| Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
| Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
| Stichwörter | |
|---|---|
| Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
| Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
| Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
| Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
| Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Angaben zum Sachverhalt und keine rechtlichen Erwägungen. Die Privatklägerin wir mit allfälligen Zivilforderungen an den Zivilrichter verwiesen.
Verurteilung zu einer Busse von Fr. 200.-- und Löschung des Strafregistereintrages nach einem Jahr.