Fall 1998-043N

Sachverhalt ist nicht bekannt

Luzern

Verfahrensgeschichte
1998 1998-043N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Keine Angaben zum Sachverhalt und keine rechtlichen Erwägungen. Die Privatklägerin wir mit allfälligen Zivilforderungen an den Zivilrichter verwiesen.

Entscheid

Verurteilung zu einer Busse von Fr. 200.-- und Löschung des Strafregistereintrages nach einem Jahr.