Fall 2000-025N

Weiterverkauf von staatsgefährdendem Propagandamaterial

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2000 2000-025N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Akteure im Dienstleistungssektor
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Wort;
Verbreiten von rassistischem Material
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, einen Kleber mit rassistischer Aussage in einer Telefonkabine angebracht, rassistische Fahnen geschwungen, rassistische Parolen skandiert und staatsgefährdendes Propagandamaterial weiterverkauft zu haben.

Das Strafverfahren wird eingestellt, weil kein hinreichender Beweis der Täterschaft des Angeschuldigten vorliegt.

Entscheid

Einstellung des Strafverfahrens.