Fall 2001-001N
Basel-Landschaft
Verfahrensgeschichte | ||
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2001 | 2001-001N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Sachverhaltsangaben und keine Angaben über die rechtlichen Erwägungen der Strafverfolgungsbehörde.
Einstellung des Strafverfahrens und Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände gemäss Art. 58 StGB.