Fall 2001-001N

Sachverhalt ist nicht bekannt

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2001 2001-001N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Keine Sachverhaltsangaben und keine Angaben über die rechtlichen Erwägungen der Strafverfolgungsbehörde.

Entscheid

Einstellung des Strafverfahrens und Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände gemäss Art. 58 StGB.