Fall 2003-012N
Basel-Landschaft
| Verfahrensgeschichte | ||
|---|---|---|
| 2003 | 2003-012N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
| Juristische Suchbegriffe | |
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| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
| Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
| Spezialfragen zum Tatbestand | Öffentlichkeit |
| Stichwörter | |
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| Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
| Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
| Tatmittel | Wort; Schrift |
| Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
| Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der vorliegende Entscheid enthält weder Sachverhaltsangaben noch rechtliche Erwägungen.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde beschliesst das Verfahren mangels öffentlicher Herabsetzung, sprich Nichterfüllung des Tatbestandes, sowie wegen zurückgezogenem Strafantrag einzustellen.
Einstellung des Strafverfahrens.