Fall 2003-012N
Basel-Landschaft
Verfahrensgeschichte | ||
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2003 | 2003-012N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | Öffentlichkeit |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Wort; Schrift |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der vorliegende Entscheid enthält weder Sachverhaltsangaben noch rechtliche Erwägungen.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde beschliesst das Verfahren mangels öffentlicher Herabsetzung, sprich Nichterfüllung des Tatbestandes, sowie wegen zurückgezogenem Strafantrag einzustellen.
Einstellung des Strafverfahrens.