Fall 2003-012N

Sachverhalt ist nicht bekannt

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2003 2003-012N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Wort;
Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der vorliegende Entscheid enthält weder Sachverhaltsangaben noch rechtliche Erwägungen.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde beschliesst das Verfahren mangels öffentlicher Herabsetzung, sprich Nichterfüllung des Tatbestandes, sowie wegen zurückgezogenem Strafantrag einzustellen.

Entscheid

Einstellung des Strafverfahrens.