Fall 2005-052N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2005 | 2005-052N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Behörde/Instanz | Zuständige Strafverfolgungsbehörde |
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Angeklagte machte sich der Rassendiskriminierung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig. Der genaue Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen Gefängnis mit bedingtem Strafvollzug, bei einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt. Weiter wird er zu einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt. Die Gebühr in der Höhe von Fr. 150.00 trägt der Angeklagte