Fall 2009-011N
Zürich
Verfahrensgeschichte | ||
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2009 | 2009-011N | Die Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30 und zu einer Busse von CHF 300. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | Öffentlichkeit |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Wort; Gesten / Gebärden |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Rechtsextremismus |
Der Angeschuldigte sagte lautstark in einem Park Hitlerparolen wie «Sieg Heil» oder «Heil Hitler» und führte mehrmals den Hitlergruss aus.
Der Angeschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30 und zu einer Busse von CHF 300 verurteilt.