Fall 2012-019N

"Ausländer haben sich auf den Boden zu legen und zu schweigen, wenn ein Schweizer vorbeigeht"

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2012 2012-019N Das zuständige Militärgericht verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz Militärgericht
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Der Beschuldigte beschimpfte den Geschädigten wegen dessen ausländischen Abstammung und dunkler Hautfarbe mehrfach als „Neger“. Nachdem der Begleiter des Geschädigten den Beschuldigten nach den Gründen seines Verhaltens gefragt hatte, begab sich dieser zu ihnen und sagte, Ausländer hätten sich auf den Boden zu legen und zu schweigen, wenn ein Schweizer vorbeigehe.

In der Folge gerieten der Beschuldigte und der Geschädigte verbal aneinander, wobei der Beschuldigte seinem Gegner ohne Vorwarnung mit der rechten Faust ins Gesicht schlug. Der Beschuldigte wies zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.89 und höchstens 2.44 Gewichtspromille auf. Er wusste, dass er unter Alkoholeinfluss zu aggressivem Verhalten neigt. Der Vorfall ereignete sich im öffentlichen Raum, als sich die Beteiligten im Ausgang befanden, und wurde von verschiedenen militärischen und zivilen Drittpersonen wahrgenommen.

Entscheid

Das zuständige Militärgericht verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung und versuchter einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 110.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 3 Jahren.