Fall 2014-007N
Aargau
Verfahrensgeschichte | ||
---|---|---|
2014 | 2014-007N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
---|---|
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes); Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1); Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1); Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
---|---|
Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden; Muslime; Schwarze Personen / PoC; Weitere Opfergruppe |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation; Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Internet (ohne Soziale Medien) |
Ideologie | Rechtsextremismus |
Auf der von jedermann zugänglichen Internet-Plattform www.vk.com gab der Beschuldigte fast täglich seine Verachtung gegenüber dunkelhäutigen Personen, Juden, Muslimen und weiteren Personengruppen kund und bestritt kategorisch deren Lebensrecht. Zudem veröffentlichte er Bilder von sich mit dem Hitlergruss und dem Hakenkreuz.
Auf der von jedermann zugänglichen Internet-Plattform www.vk.com gab der Beschuldigte fast täglich seine Verachtung gegenüber dunkelhäutigen Personen, Juden, Muslimen und weiteren Personengruppen kund und bestritt kategorisch deren Lebensrecht. Zudem veröffentlichte er Bilder von sich mit dem Hitlergruss und dem Hakenkreuz.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 80.00, mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren, sowie einer Busse von CHF 800.