Fall 2014-007N

Rassistische Beiträge auf Internet-Plattform

Aargau

Verfahrensgeschichte
2014 2014-007N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes);
Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden;
Muslime;
Schwarze Personen / PoC;
Weitere Opfergruppe
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation;
Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Auf der von jedermann zugänglichen Internet-Plattform www.vk.com gab der Beschuldigte fast täglich seine Verachtung gegenüber dunkelhäutigen Personen, Juden, Muslimen und weiteren Personengruppen kund und bestritt kategorisch deren Lebensrecht. Zudem veröffentlichte er Bilder von sich mit dem Hitlergruss und dem Hakenkreuz.

Sachverhalt

Auf der von jedermann zugänglichen Internet-Plattform www.vk.com gab der Beschuldigte fast täglich seine Verachtung gegenüber dunkelhäutigen Personen, Juden, Muslimen und weiteren Personengruppen kund und bestritt kategorisch deren Lebensrecht. Zudem veröffentlichte er Bilder von sich mit dem Hitlergruss und dem Hakenkreuz.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 80.00, mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren, sowie einer Busse von CHF 800.