Fall 2023-009N

Einstellung wegen Verjährung

Bern

Verfahrensgeschichte
2023 2023-009N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Verfahrens.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Täter unbekannt
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Die Verfolgung der unbekannten Täterschaft zur Last gelegten Straftat (Rassendiskriminierung) ist verjährt. Die Ausführung der mutmasslichen Tathandlung liegt mittlerweile mehr als zehn Jahre zurück (Art. 97 Abs. 1 StGB), womit das Prozesshindernis der Verjährung einer Weiterführung der Strafuntersuchung entgegensteht.

Das Verfahren wird daher in Anwendung eingestellt.

Sachverhalt

Keine Angaben zum Sachverhalt.

Rechtliche Erwägungen

-

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt aufgrund des Prozesshindernisses der Verjährung, die Einstellung des Verfahrens.