cn EKR : Entscheid

Fall 2024-056N

Verbreiten von Ideologien

Zürich

Verfahrensgeschichte
2024 2024-056N Die erste Instanz erklärt den Beschuldigten der Diskriminierung durch Verbreiten von Ideologien (Art. 261bis Abs. 2 StGB) schuldig.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Sachverhalt wird nicht angegeben.

Die erste Instanz erklärt den Beschuldigten der Diskriminierung durch Verbreiten von Ideologien (Art. 261bis Abs. 2 StGB) schuldig.

Sachverhalt

Der Sachverhalt wird nicht angegeben.

Rechtliche Erwägungen

-

Entscheid

Die erste Instanz erklärt den Beschuldigten der Diskriminierung durch Verbreiten von Ideologien (Art. 261bis Abs. 2 StGB) schuldig.

Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 50.- bestraft. Die Verfahrenskosten werden A. auferlegt.