Fall 2025-060N

Albaner und Israelis feiern gemeinsam

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2025 2025-060N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Ethnie;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden;
Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Antisemitismus;
Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Beschuldigte hat unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «shipis und israelis feiern gemeinsam. beides untervölkerrr» unter dem auf der Website 20min.ch publizierten Beitrag mit dem Titel «Trumps Schwiegersohn feiert am Alba-Festival - fast unerkannt» öffentlich gepostet.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).

Sachverhalt

Der Beschuldigte hat am 22. Juni 2025, um 18:04 Uhr, an einem unbekannten Ort, unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «shipis und israelis feiern gemeinsam. beides untervölkerrr» unter dem auf der Website 20min.ch publizierten Beitrag mit dem Titel «Trumps Schwiegersohn feiert am Alba-Festival - fast unerkannt» öffentlich gepostet.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.- und einer Verbindungsbusse von CHF 500.- verurteilt. Die Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten auferlegt.