Caso 2024-035N

Kommentar auf einer Onlinepetition

Berna

Cronistoria della procedura
2024 2024-035N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Oggetto della protezione in generale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC;
Richiedenti l'asilo;
Altre vittime
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine);
Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Auf einer via Internet öffentlich zugänglichen Onlinepetition verfasst und platziert A. (Beschuldigter) einen Kommentar mit folgendem Inhalt: «Verrat am eigenen Volke!!! Verhätschelung von Negern, Afghanen und anderen faulen Dreckspack».

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.

In fatto

Auf einer via Internet öffentlich zugänglichen Onlinepetition verfasst und platziert A. (Beschuldigter) einen Kommentar mit folgendem Inhalt: «Verrat am eigenen Volke!!! Verhätschelung von Negern, Afghanen und anderen faulen Dreckspack».

In diritto

Durch den Kommentar verletzt A. die Menschenwürden von Asylsuchenden, spezifisch diejenige der Schwarzen Bevölkerung, indem er sie implizit durch die Verwendung des Wortes «anderen» am Ende der Aufzählung als faules Dreckspack und damit als minderwertige Menschen zweiter Klasse bezeichnete.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.

Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 120.-, sowie zu einer Busse von CHF 480.- verurteilt. Die Probezeit eine vorherige angesprochene Geldstrafe wird verlängert. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt.