Cas 1996-017N
Argovie
Historique de la procédure | ||
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1996 | 1996-017N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Critères de recherche juridiques | |
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Autorité/Instance | Autorité de poursuite compétente |
Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Journalistes / éditeurs |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Ecrits |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Antisémitisme; Aucune indication sur l'idéologie |
Im Bahnhof wurde ein grosses Werbeplakat mit der Aufschrift: "Lieber Herr [A]: Das schaffen Sie auch im Alleingang! Dein [...]" angebracht. Auf dem Plakat war eine halb geöffnete Konservendose zu sehen. Der Anzeigeerstatter brachte vor, dass die abgebildete Dose auf die im Militär "gestampfter Jude" genannte Fleischmahlzeit Bezug nehme.
Die Strafverfolgungsbehörde verneint einen ersichtlichen Bezug der Dose zum Ausdruck "gestampfter Jude"; ein solcher scheine konstruiert. "Im abgebildeten Plakat geht es [...] darum, zwischen der Haltung des [...]-Politikers, [A], der sich als [...]-Präsident für eine starke und von Europa unabhängige Schweiz engagiert (Stichwort: "Alleingang") und dem Produkt Konserve ein Zusammenhang herstellen zu lassen." Von der Werbung sei einzig und alleine A betroffen und es läge im Ermessen des Politikers, ob er allenfalls Anzeige wegen einer Ehrverletzung einleiten will. Das Strafverfahren gegen die Geschäftsführerin der Firma, welche das Plakat in Auftrag gegeben hatte, wird eingestellt.
Einstellung des Strafverfahrens.