Cas 1998-014N

Arbeitgeber beschimpft Arbeitnehmer: «Wenn du die Arbeit nicht machen kannst, so kannst du retour gehen, von wo du gekommen bist»

Soleure

Historique de la procédure
1998 1998-014N (Zuständige Strafverfolgungsbehörde) Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Publiquement (en public)
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Monde du travail
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Ein Arbeitnehmer forderte, nachdem er einen Tag in der Firma gearbeitet hatte, von seinem Arbeitgeber seinen Lohn ein. Daran schloss sich ein Gespräch an, in dem der Arbeitgeber zum Arbeitnehmer gesagt haben soll: «Wenn du die Arbeit nicht machen kannst, so kannst du retour gehen, von wo du gekommen bist."

Da in Bezug auf die Äusserung des Arbeitgebers die tatbestandsmässig geforderte Öffentlichkeit fehlt, wird der Anzeige keine Folge gegeben.

Décision

Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung.